Aufnahmeverfahren

  • Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei der DSW-Leitung.
  • Im Dialog mit der einweisenden Behörde wird die definitive Aufnahme entschieden und der Eintrittstermin vereinbart.
  • Grundlage für eine Platzierung in die DSW ist eine Verfügung der Jugendanwaltschaft oder ein Beschluss der Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB).

 

 

Die Vergangenheit lässt sich nicht abschütteln. Aber man kann ihr einen Schritt voraus sein.