Kostenreglement


A.     Für strafrechtlich eingewiesene Jugendliche

        mit Wohnsitz im Kanton Zürich:                        Fr. 600.00 / Tag

        mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich:    Fr. 798.00 / Tag

 

B.     Für zivilrechtlich eingewiesene Jugendliche

        mit Wohnsitz im Kanton Zürich:                       Fr. 450.00 / Tag

        mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich:   Fr. 798.00 / Tag
   

Im Kostgeld sind folgende Nebenauslagen inbegriffen:

•  Waschen der Kleider und Bettwäsche

•  Schulmaterial

•  Werkstattmaterial

•  Material für die Freizeitgestaltung

 

Separat in Rechnung gestellt werden:

•  Notwendige Kleideranschaffungen aller Art (in Absprache mit der einweisenden Behörde)

•  Psychiatrische Konsultationen nach Auftrag

•  Krankenkassenprämien

•  Arzt- und Arzneirechnungen sowie zahnärztliche Behandlungen

•  Monatlicher Pauschalbetrag für Hygieneartikel Fr. 18.00

•  1 – 3 Paar DSW-Sportschuhe à Fr. 30.00

•  Reisetasche à Fr. 20.00 (bei Bedarf)

•  Kilometerentschädigungen/Bahnbillette für Gerichtsverhandlungen und besondere Besprechungen mit Eltern, Verwandten,         Kontaktfamilien, Institutionen und den einweisenden Behörden.

•  Lohn/Taschengeld Fr. 6.50 pro Tag

•  Für vorsätzliche Beschädigungen an Material, Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeugen ist der Jugendliche verantwortlich. Im Rahmen seiner Möglichkeiten beteiligt sich der Jugendliche mit einer Arbeitsleistung oder einem Beitrag von seinem Taschengeld an den Kosten. Bei grösseren Schäden wird geprüft, ob die Versicherung der DSW oder der Eltern den Schaden übernimmt.

 

Platzreservationskosten:

Für alle Platzreservierungen wird das volle Kostgeld verrechnet.
 

Durchgangsstation Winterthur (DSW)
Leitung

 

Genehmigt durch die Betriebskommission des Trägervereins DSW am 24.2.2009