Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei der DSW-Leitung.
Im Dialog mit der einweisenden Behörde wird die definitive Aufnahme entschieden und der Eintrittstermin vereinbart.
Grundlage für eine Platzierung in die DSW ist eine Verfügung der Jugendanwaltschaft oder ein Beschluss der Vormundschaftsbehörde.